InvKG
Kapitel 1 Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel 104b des Grundgesetzes
Investitionsgesetz Kohleregionen
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Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 20.7.2026 I Nr. 215
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR179510020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 094b0bfb3aabbd034fc86a4be1e72b1a47465d2b73e3c767b3e7f12ec3e188a2