InsoGeldEinzPV
§ 1Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
Stand: Geändert durch Art. 13 Abs. 16 G v. 12.4.2012 I 579
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000400009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f1816cfa3920e2eb2eeba2e506dfbec959db48d9a5249605ac7cf454384c7b8f
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 358 SGB 3Aufbringung der Mittel
„… die Krankenkassen zu zahlende pauschale Vergütung für den Einzug der Umlage für das Insolvenzgeld (§ 358 Abs. 3 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) beträgt jährlich 9 307 600 Euro. (2) Erhöhte Aufwendungen der Krankenkassen, die bei der Einführung des Verfahrens ent …“