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Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 13 Abs. 16 G v. 12.4.2012 I 579

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f1816cfa3920e2eb2eeba2e506dfbec959db48d9a5249605ac7cf454384c7b8f

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