InhKontrollV
§ 10Lebenslauf
- 1.
- den vollständigen Namen,
- 2.
- den Geburtsnamen,
- 3.
- das Geburtsdatum,
- 4.
- den Geburtsort,
- 5.
- das Geburtsland,
- 6.
- die Anschrift des ersten Wohnsitzes,
- 7.
- die Staatsangehörigkeit,
- 8.
- die berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse,
- 9.
- Weiterbildungsmaßnahmen und
- 10.
- die Berufserfahrung, die in chronologischer Reihenfolge darzustellen ist und mit dem derzeit ausgeübten Beruf beginnen soll, wobei jeweils anzugeben sind:
- a)
- der Name und der Sitz des Unternehmens, für das die Person tätig ist oder war,
- b)
- die Art und die Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten, mit Ausnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- c)
- die Vertretungsmacht dieser Person,
- d)
- ihre internen Entscheidungskompetenzen und
- e)
- die ihr unterstellten Geschäftsbereiche.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 39 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR056210009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a45fc66b0928942b8ba80e4aa3361c15312103ca25839d689213e4e31fe2baf0