IndMetAusbV 2007
§ 34Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
- 1.
- 3D-Datensätze zu erstellen und anzuwenden,
- 2.
- Änderungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie
- 3.
- die Qualität der durchgeführten Änderungen zu prüfen und zu sichern.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 975
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR159900007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a7052f655387e6c041b0a34c5d56fc7175bab3b5715059d7f7f640c93620b69