IndMetAusbV 2007
§ 31Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Systemintegration
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
- 1.
- Prozessabläufe und technische Bedingungen zu analysieren, Anforderungen an technische Systeme festzustellen sowie Lösungsvarianten zu bewerten und auszuwählen,
- 2.
- Hard- und Softwarekomponenten auszuwählen, zu installieren und zu konfigurieren und in die bestehenden Systeme zu integrieren sowie Anlagendaten und -unterlagen zu dokumentieren sowie
- 3.
- Systeme in Betrieb zu nehmen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 975
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR159900007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a7052f655387e6c041b0a34c5d56fc7175bab3b5715059d7f7f640c93620b69