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§ 10Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“
- 1.
- Bewerten, Auswählen, Einsetzen und Optimieren von Fertigungstechnologien im Bereich Schokoladewaren und Konfekt, Bonbons und Zuckerwaren, feine Backwaren, Knabberartikel und Speiseeis,
- 2.
- Bewerten, Auswählen, Einsetzen und Optimieren von Verpackungstechnologien und -materialien,
- 3.
- Durchführen von verfahrensspezifischen Berechnungen,
- 4.
- Berücksichtigen von biochemischen und chemischen Prozessen und
- 5.
- Umsetzen von Produktentwicklungen vom Labor- in den Produktionsmaßstab unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Spezifikationen, Rohstoffen, Rezepturen und Arbeitsabläufen sowie Prüfen, Bewerten und Dokumentieren von Produktionsversuchen, Produkten und Prozessen.
- 1.
- Analysieren von Prozessen auf der Basis von verfahrenstechnischen Grundoperationen,
- 2.
- Vermeiden, Erkennen und Beheben von Störungen,
- 3.
- Anwenden und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen sowie Beurteilen des Einsatzes der Energiearten, deren Nutzung und Verteilung im Prozess unter Berücksichtigung von Energieeinsparmöglichkeiten und den damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
- 4.
- Mitwirken bei der Sicherstellung einer effizienten Energienutzung im Rahmen des Energiemanagements,
- 5.
- Mitwirken bei der Sicherstellung eines effektiven Managements von Betriebsstoffen und
- 6.
- Mitwirken bei der Auswahl und beim Funktionserhalt von Fertigungsmaschinen und -anlagen, Transport- und Fördermitteln.
- 1.
- Mitwirken bei der Erstellung von Spezifikationen und bei der Beschaffung von Rohwaren,
- 2.
- Mitwirken bei der Festlegung von Verfahren sowie Veranlassen der Eingangskontrolle, Auswerten der Ergebnisse und Ableiten von Konsequenzen,
- 3.
- Festlegen der Lagerbedingungen und Methoden der Weiterbehandlung von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen unter Berücksichtigung der Produkteigenschaften sowie Sicherstellen der Einhaltung der spezifischen Bedingungen,
- 4.
- Festlegen des Einsatzes von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen vor und während der Fertigung sowie Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz von neuen Rohwaren und Technologien und
- 5.
- Einschätzen von Alternativen bei Rohstoffmangel und Entscheiden über deren Einsatz sowie über Prozessanpassungen.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 77 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011000016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8bc0241157ade24eb27ec882427fcc5fb2bdf5a013c7ef59ae4dbfae6ce7939e