ImmVermV
§ 6Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung
- 1.
- der Familienname und der Vorname sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
- 2.
- das Geburtsdatum,
- 3.
- die Angabe, dass der Eintragungspflichtige eine Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Immobiliardarlehensvermittler besitzt,
- 4.
- die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Absatz 5 der Gewerbeordnung auftritt,
- 5.
- die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde,
- 6.
- die Staaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in denen er beabsichtigt, tätig zu werden, sowie bei Bestehen einer Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift und die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung,
- 7.
- die betriebliche Anschrift,
- 8.
- die Registrierungsnummer nach § 7 Absatz 3 Satz 1,
- 9.
- Angaben darüber, ob und für welches Unternehmen der Eintragungspflichtige als gebundener Immobiliardarlehensvermittler nach Artikel 4 Nummer 7 der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34) auftritt,
- 10.
- der Familienname und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder dafür in leitender Position verantwortlich sind, sowie
- 11.
- die Geburtsdaten der nach Nummer 10 eingetragenen Personen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 28.7.2026 I Nr. 229
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR104610016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e6cd2237a44958b5121830a8f2254640b37f68f3a38aa7e7f85d14b8a6adb039
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 11a GewOVermittlerregister
„(1) Im Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert: 1. der Familienname und der Vorname sowie die Firmen …“
- § 34i GewOImmobiliardarlehensvermittler
„… r tätig ist, 2. das Geburtsdatum, 3. die Angabe, dass der Eintragungspflichtige eine Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Immobiliardarlehensvermittler besitzt, 4. die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Honorar-Immobiliardarlehensb …“