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ImmVermV

Anlage 2(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1055)

Herr/Frau . . . . . .
(Name und Vorname)
geboren am . . . . . .  in . . . . . .
wohnhaft in . . . . . .
hat am . . . . . .
vor der Industrie- und Handelskammer . . . . . .
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.
Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
2.
fachliche Kenntnis über Kreditprodukte zur Immobilienfinanzierung oder grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und über die mit ihnen üblicherweise gemeinsam angebotenen Finanzprodukte oder andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
3.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
4.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
5.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Erwerbs von Immobilien und der Darlehenssicherung,
6.
fachliche Kenntnis in der Bewertung von Sicherheiten,
7.
fachliche Kenntnis über den Aufbau und die Funktion von Grundbüchern,
8.
fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
9.
Finanz- und Wirtschaftskompetenz.
. . . . . .
(Stempel/Siegel)
. . . . . .. . . . . .
(Ort und Datum)(Unterschrift)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 28.7.2026 I Nr. 229

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR104610016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e6cd2237a44958b5121830a8f2254640b37f68f3a38aa7e7f85d14b8a6adb039

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 34i GewOImmobiliardarlehensvermittler

    „… . . . . . die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt. Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten …“