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IMFAbkG

Art 1

Gesetz zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds in der Fassung von 1976

Der Neufassung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds, die der Gouverneursrat des Fonds bis zum 30. April 1976 genehmigt hat (ursprüngliche Fassung: BGBl. 1952 II S. 638; Änderungen und Ergänzungen von 1968: BGBl. 1968 II S. 1227), wird zugestimmt. Die im folgenden als Übereinkommen bezeichnete Neufassung wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 298 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200130978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b97e8f0bd4decacfe448694c7490949bf7131ee753790b78d38de3e05f83eb9

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