Zum Gesetzesinhalt

IAmEntwBkÜbkG

Art 4

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200370976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 71fc27765222b268717727f77994080c07edb1d422d0cae5df29071d31fe50ad

XML-Quelle beim Herausgeber