HundVerbrEinfG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 21.4.2001 +++)Das G wurde als Artikel 1 G v. 12.4.2001 I 530 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Satz 1 dieses G am 21.4.2001 in Kraft getreten.
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Beachtung der
EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR053010001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b24179c85d9572c2054d7b6e5f0c6997bc766df8b66b7f3ce7517d761c036a7