HolzblMstrV
§ 9Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere im Hinblick auf musikalische, akustische, haptische, optische und ergonomische Anforderungen, Kontaktallergien, Kundenbudget und Einsatzzweck des Instruments,
- b)
- Verfahren zur Analyse des technischen und optischen Zustands, der Intonation, der Ansprache und des Klangs erläutern sowie Prüf- und Messverfahren zur Beurteilung der Dichtheit erläutern,
- c)
- Verfahren zur geometrischen und akustischen Vermessung von Holzblasinstrumenten erläutern, deren Möglichkeiten und Grenzen beurteilen,
- d)
- Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von Holzblasinstrumenten unterscheiden und hinsichtlich ihrer akustischen und musikalischen Eigenschaften bewerten,
- e)
- die geschichtliche Entwicklung des Holzblasinstrumentenbaus erläutern und Holzblasinstrumente unterschiedlichen Epochen und Musikrichtungen zuordnen,
- f)
- Holzblasinstrumente analysieren und daraus Erkenntnisse für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Holzblasinstrumenten ableiten,
- g)
- Marktwert und kulturhistorischen Wert von Holzblasinstrumenten unter Berücksichtigung von Abnutzung, Alter und kulturhistorischen Merkmalen einschätzen sowie
- h)
- Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- i)
- Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten und
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien und Werkzeugen, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Eigenschaften und Zustand von Materialien, insbesondere auch in Abhängigkeit von äußeren Einflüssen, insbesondere durch Gebrauch, natürliche Alterung und Umwelteinflüsse, bewerten,
- d)
- Materialien, insbesondere unter Berücksichtigung der Verwendungszwecke, von möglichen Kontaktallergien, ökologischer Nachhaltigkeit und bestehenden Rechtsvorschriften, auswählen und Auswahl begründen,
- e)
- Skizzen, Pläne, Materiallisten und Fertigungszeichnungen für Holzblasinstrumente sowie deren Bauteile unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren sowie Prototypen planen und bewerten,
- f)
- Mensurverlauf berechnen und konstruieren,
- g)
- Klappenmechaniken und deren Aufbau planen,
- h)
- Möglichkeiten der Beschaffung, der Fremdfertigung oder der Eigenfertigung von Bauteilen beurteilen, auch unter Berücksichtigung zeitlicher Planungen, sowie Lieferanten auswählen und Auswahl begründen,
- i)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten und
- j)
- Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte sowie musikalische, akustische, optische, haptische und ergonomische Gesichtspunkte erläutern und abwägen, daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen sowie
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personal-, Material- und Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
Sonst: Ersetzt V 7110-3-133 v. 7.10.1997 I 2455 (HoblMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR087000022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 098cd469f32f868763ebe90bd447fbaf476e073cfc09c4d637af8c44c400b4cf