HolzbhMstrV
§ 9Inkrafttreten
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 5 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011920987
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db701504a56a765e2cffa01479df8bde758cec9e5563723ffc3ced20b27f9715
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 122 HwO
„(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft. (2) Auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendende Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.“