HNSG
§ 3Verordnungsermächtigung
- 1.
- die Voraussetzungen für die Ausstellung, Gültigkeit und Einziehung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung,
- 2.
- das Verfahren bei der Ausstellung und Einziehung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung,
- 3.
- die gebührenpflichtigen Tatbestände für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen aufgrund dieses Gesetzes oder einer Rechtsverordnung nach den Nummern 1 und 2, die Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR307910021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 836ea4b2f2466a7c123c48322e98d7065be8d9287e2660fc16d0e98d47471dae