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HKWAbfV

§ 8Inkrafttreten

Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 5 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 7b V v. 20.10.2006 I 2298

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019180989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9863bf38fb0faa51e16c41016aa83634b82ee4946c61735231119c59ecd6195c

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