HGrG
§ 11Übersichten zum Haushaltsplan
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
- 1.
- Darstellungen der Einnahmen und Ausgaben
- a)
- in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht beziehungsweise Kontenrahmen),
- b)
- in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten (Funktionenübersicht),
- c)
- in einer Zusammenfassung nach Buchstabe a und Buchstabe b (Haushaltsquerschnitt);
- 2.
- eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
- 3.
- eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012730969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 857f57a0a5c6e5a2308440f86d0f8f16d99e522b14759696f6bdb3ab2a879ff5