HGB
§ 341aAnzuwendende Vorschriften
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 59 Nr. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002190897
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 063bb99b4f50f63a6871cb02f276761393aff3593393a55671c725a900c55944
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (6)
- § 15 BerVersVFristen für die Einreichung
„… ngsunternehmen, sofern sie den Jahresabschluss innerhalb der von Erstversicherungsunternehmen gemäß § 341a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs einzuhaltenden Frist aufstellen; ansonsten verlängert sich die in Absatz 1 genannte Frist um jeweils sechs Monate, sofe …“
- § 8 BerVersVFristen für die Einreichung
„… icht für Unternehmen, die ihren Jahresabschluss innerhalb der für Erstversicherungsunternehmen nach § 341a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs einzuhaltenden Frist aufstellen. (3) Ergeben sich bis zur Feststellung des Jahresabschlusses Abweichungen, sind der Bun …“
- Art 58 HGBEG
„… 288, 289 Abs. 2 Nr. 2, § 314 Abs. 1 Nr. 10, 11, § 315 Abs. 2 Nr. 2, §§ 327, 336, 338, 340a Abs. 2, § 341a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsreformgesetzes sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Deze …“
- § 19 KapAusstVSolvabilitätsnachweis
„… legen (Solvabilitätsnachweis). (2) Stichtag für den Solvabilitätsnachweis ist der Stichtag des nach § 341a des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Jahresabschlusses. Für die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde gilt die gleiche Frist wie für den aufgest …“
- § 28 PFAVBerichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde
„… legen (Solvabilitätsnachweis). (2) Stichtag für den Solvabilitätsnachweis ist der Stichtag des nach § 341a des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Jahresabschlusses. Für die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde gilt die gleiche Frist wie für den aufgest …“
- § 216 VAGAnzeigepflichten
„(1) Zusammen mit dem nach § 341a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht ist der Aufsichtsbehörde jährlich eine Berechnung der Solvabilitätskap …“