HGB
§ 277Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ § 277 Abs. 3 u. 4: Zur Anwendung vgl. Art. 75 Abs. 1 HGBEG +++)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 59 Nr. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002190897
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 063bb99b4f50f63a6871cb02f276761393aff3593393a55671c725a900c55944
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (10)
Auswahl: 8 von 10 nachgewiesenen Verweisen.
- § 38 GWBBerechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung
„(1) Für die Ermittlung der Umsatzerlöse gilt § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs. Verwendet ein Unternehmen für seine regelmäßige Rechnungslegung ausschließlich einen anderen international anerkannten …“
- Anlage 2 KHBV
„… ............. ........ 4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) ..... ........ 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ................ ........ davon aus Aus …“
- § 47 KMAGBußgeldvorschriften
„… oder Satz 2, Absatz 2 oder Absatz 3, § 265 Absatz 3 bis 6 oder Absatz 7, den §§ 272, 274, 275 oder § 277 des Handelsgesetzbuches sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Institute nach § 37 Absatz 1 Satz 1, Absatz …“
- § 56 KWGBußgeldvorschriften
„… inie 91/674/EWG in der Fassung vom 14. Juni 2006 und 3. im Übrigen der Betrag der Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs oder der Betrag der Nettoumsatzerlöse nach Maßgabe des auf das Unternehmen anwendbaren nationalen Rechts im Einklang mi …“
- Anlage 2 PBVGliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
„… legebedürftigen (KUGr. 464) .......................................... ...... 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KUGr. 480 bis 485, 488; KGr. 55), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ........ ...... 5. Zuweisungen und Zus …“
- § 1 PublGZur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
„… esbilanz nach § 5 Abs. 2 aufzustellen. Für die Ermittlung der Umsatzerlöse nach Absatz 1 Nr. 2 gilt § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe, daß auch die in den Umsatzerlösen enthaltenen Verbrauchsteuern oder Monopolabgaben abzusetzen sind. Um …“
- § 20 PublGBußgeldvorschriften
„… 4 oder 6, der §§ 266, 268 Absatz 3, 4, 5, 6 oder Absatz 7, der §§ 272, 274 oder des § 275 oder des § 277 des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung oder e) des § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 284 oder des § 285 Nummer 1 bis 4, 7 bis 13, 15a, …“
- § 5 PublGAufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
„… nd außerdem in einer Anlage zur Bilanz folgende Angaben zu machen: 1. Die Umsatzerlöse im Sinne des § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, 2. die Erträge aus Beteiligungen, 3. die Löhne, Gehälter, sozialen Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und …“