HeizölLBV
§ 2Umfang der Lieferung und des Bezugs
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise
- 1.
- die Menge, bis zu der leichtes Heizöl geliefert und bezogen werden darf, in einem Vomhundertsatz einer Referenzmenge, die nach den §§ 4 bis 7 zu ermitteln ist,
- 2.
- die Verwendungszwecke und Zeiträume, für die Liefer- und Bezugsbeschränkungen gelten.
- 1.
- Verwendung von leichtem Heizöl in Krankenhäusern, Heimen für Behinderte oder für Klein- und Kleinstkinder, in Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheimen.
- 2.
- Verwendung von leichtem Heizöl in einer Heizölverbrauchsanlage ausschließlich zu öffentlichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Zwecken. Die Beheizung von Räumen fällt nur dann darunter, wenn zur Erfüllung dieser Zwecke eine bestimmte Mindesttemperatur in den Räumen erforderlich ist, die bei Belieferung nach dem Regelvomhundertsatz nicht erreicht werden kann.
- 3.
- Verwendung von leichtem Heizöl in einer Heizölverbrauchsanlage teils zu einem in Nummer 2 bezeichneten Zweck, teils zur sonstigen Raumheizung und Warmwasserbereitung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005360982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d17f09d8d2e0ed951cb6e7c3464f1e093a73436702ab15e7f2c473e1a18210d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- Anlage 1 HeizölLBV
„… --------------------------- Bescheinigung über erhöhte Bezugsberechtigung von leichtem Heizöl gemäß § 2 HeizölLBV (B 1) ------------------------------------------------------------------------------- I für den Zeitraum von - bis I--- …“
- Anlage 2 HeizölLBV
„… Der Antragsteller ist berechtigt, für diese Heizölverbrauchsanlage(n) zusätzlich zu seiner ihm nach § 2 HeizölLBV zustehenden Menge zu beziehen: ---------------------------------- I I Liter leichtes Heizöl --------------------------- …“