HeimmwV
§ 26Aufhebung der Bestellung des Heimfürsprechers
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes
- 1.
- der Heimfürsprecher die Voraussetzungen für das Amt nicht mehr erfüllt,
- 2.
- der Heimfürsprecher gegen seine Amtspflichten verstößt,
- 3.
- der Heimfürsprecher sein Amt niederlegt oder
- 4.
- ein Heimbeirat gebildet worden ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 25.7.2002 I 2896
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR018190976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8020f0bba646395675d8892bb83014415be88b6afbe151306dca46f24ed41a9