GWB
§ 24Begriff, Antrag auf Anerkennung
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- 1.
- Name, Rechtsform und Anschrift der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
- 2.
- Name und Anschrift der Person, die sie vertritt;
- 3.
- die Angabe des sachlichen und örtlichen Anwendungsbereichs der Wettbewerbsregeln;
- 4.
- den Wortlaut der Wettbewerbsregeln.
- 1.
- die Satzung der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
- 2.
- der Nachweis, dass die Wettbewerbsregeln satzungsmäßig aufgestellt sind;
- 3.
- eine Aufstellung von außenstehenden Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen und Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe sowie der Lieferanten- und Abnehmervereinigungen und der Bundesorganisationen der beteiligten Wirtschaftsstufen des betreffenden Wirtschaftszweiges.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.6.2013 I 1750, 3245;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 20.7.2026 I Nr. 215
Sonst: Mittelbare Änderung gem. Art. 10 G v. 20.7.2026 I Nr. 215 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR252110998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e70acdbc35f718115ab158f6e6af8ba29e5c9efad9087ddfda99760605fbee1c