(1) Zur mündlichen Abschlussprüfung ist zugelassen, wer die Bachelorprüfung bestanden hat.
(2) Die mündliche Abschlussprüfung ist auf die Prüfung der fachlichen Kompetenzen und der methodischen und sozialen Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen nachweisen, dass sie in der Lage sind, in konkreten berufsbezogenen Situationen selbständig zu handeln und auch ihnen unbekannte Aufgaben und Problemstellungen zu erfassen, zu beurteilen und in vertretbarer Form zu bewältigen. Die Prüfung bezieht sich auf folgende Inhalte des Vorbereitungsdienstes:
1.
Informatik,
2.
Systemtechnik (Systems Engineering) und
3.
Grundlagen des Verwaltungshandelns nach § 2 Absatz 2 Satz 3.
(3) Die mündliche Abschlussprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
(4) Die mündliche Abschlussprüfung besteht aus
1.
einem Vortrag der Anwärterin oder des Anwärters und
2.
einem Prüfungsgespräch.
(5) Das Thema des Vortrags wird von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt und der Anwärterin oder dem Anwärter zu Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 30 Minuten. Der Vortrag soll höchstens 10 Minuten dauern.
(6) Das Prüfungsgespräch bezieht sich auf den Vortrag und auf ausgewählte Schwerpunkte des Vorbereitungsdienstes. Es soll 20 Minuten nicht unterschreiten und 30 Minuten nicht überschreiten.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 18.12.2024 I Nr. 423
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.