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15. ProdSV

§ 1Anwendungsbereich

Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Diese Verordnung regelt das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von Himmelslaternen auf dem deutschen Markt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0060A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6c65bdb43c0abdfe73cc3f7dc6712ac5e72f04535b7eac71d488b8839b7bba7

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