GFDV
§ 1Personenbezogene Daten für die Personenfahndung
- 1.
- die Personalien einer Person, und, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Seriennummer des von der Person verwendeten Ausweisdokuments oder Sichtvermerks,
- 2.
- andere zur Identifizierung der Person geeignete Merkmale,
- 3.
- zusätzliche Personeninformationen,
- 4.
- digitalisierte Dokumente wie insbesondere Ausweisdokumente, Haftbefehle, Personenstandsurkunden, familiengerichtliche Beschlüsse und Verfügungen zu Einreise- und Aufenthaltsverboten sowie die personenbezogenen Informationen aus diesen Dokumenten, soweit diese Erkenntnisse über die Hintergründe enthalten, die zur Fahndung geführt haben,
- 5.
- Informationen zur Konkretisierung des Ausschreibungszwecks, insbesondere
- a)
- Angaben zum Modus Operandi,
- b)
- Ergänzungen zur angestrebten Maßnahme,
- c)
- Hinweise zu Benachrichtigungspflichten,
- d)
- Hinweise zu bereits getroffenen Maßnahmen.
- 1.
- Familiennamen,
- 2.
- Vornamen,
- 3.
- Geburtsnamen,
- 4.
- Gebrauchs- oder Künstlernamen,
- 5.
- sonstige Namen,
- 6.
- abweichende Namensschreibweisen,
- 7.
- weitere Namensbestandteile unter Hinweis auf die jeweilige Art der ausländischen Namensform,
- 8.
- Namen der Eltern, die nicht Namensbestandteil sind,
- 9.
- früher geführte Namen und in anderen Ländern erworbene und registrierte Namen,
- 10.
- Alias-Namen,
- 11.
- Familienstand,
- 12.
- akademischer Grad,
- 13.
- erlernter Beruf,
- 14.
- ausgeübte Tätigkeit,
- 15.
- Schulabschluss,
- 16.
- Geschlechtseintrag, einschließlich früheren Geschlechtseinträgen,
- 17.
- Geburtsdatum,
- 18.
- Geburtsort, einschließlich Kreis,
- 19.
- Geburtsstaat,
- 20.
- Geburtsregion,
- 21.
- aktuelle Staatsangehörigkeiten und frühere Staatsangehörigkeiten,
- 22.
- Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsanlass,
- 23.
- gegenwärtiger Aufenthaltsort und frühere Aufenthaltsorte,
- 24.
- Wohnanschrift einschließlich Gemeinde, Kreis, Bezirk, Bundesland,
- 25.
- von der Wohnanschrift abweichende Postanschrift, einschließlich Gemeinde, Kreis, Bezirk, Bundesland, Postfach,
- 26.
- Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse,
- 27.
- Sterbedatum,
- 28.
- im Ausland einmalig vergebene Kennnummern.
- 1.
- Lichtbilder,
- 2.
- Personenbeschreibungen wie
- a)
- Gestalt,
- b)
- Größe unter Angabe der Art ihrer Feststellung,
- c)
- Gewicht,
- d)
- scheinbares Alter,
- e)
- Hautfarbe,
- f)
- Augenfarbe,
- g)
- Haarfarbe,
- h)
- scheinbares Geschlecht,
- i)
- Erscheinungsbild,
- j)
- besondere körperliche Merkmale,
- k)
- äußerliche Körpermodifikationen, insbesondere Tätowierungen und Brandings,
- l)
- besondere Eigenschaften,
- m)
- Accessoires,
- n)
- Schuhgröße,
- o)
- Phantomzeichnung,
- 3.
- Hautleistenbilder, Ohrmuschelbilder, DNA-Identifizierungsmuster, Zahnstatus,
- 4.
- dynamische biometrische Merkmale,
- 5.
- Muttersprachen,
- 6.
- im Alltag verwendete Sprachen,
- 7.
- Stimm- und Sprachmerkmale,
- 8.
- Fremdsprachen,
- 9.
- Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder Tätergruppe mit Angabe des Namens und Sitzes der Vereinigung oder Tätergruppe sowie die Funktion oder der hierarchische Stand innerhalb der Vereinigung oder Tätergruppe oder, im Falle, dass keine Mitgliedschaft vorliegt, die Zugehörigkeit zu einer solchen Vereinigung oder Tätergruppe in fester Verbundenheit oder wechselseitigem Verhältnis zueinanderstehend.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR02E0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 52deb14d9b650ebeaa0126fce2b5beed6f949067ad9319587bcc26c33a37e943