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GrESteAV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1190A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ac6f7508c24404cadb4fb25655d8a259a7f9eee57f1c1e31521af24980cf5920

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