(1) Die elektronische Anzeige nach § 18 Absatz 1 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle (§ 87b Absatz 1 und 2 der Abgabenordnung) nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung zu übermitteln. Der Datensatz hat neben den Inhalten nach § 20 des Grunderwerbsteuergesetzes auch die für die Übermittlung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlichen Daten zu enthalten. Der Notar ist verpflichtet, der Anzeige eine maschinenlesbare und durchsuchbare Abschrift der Urkunde als elektronisches Dokument im Dateiformat PDF beizufügen. Urkundenbestandteile, die sich nicht für eine optische Textzeichenerkennung eignen, müssen nicht maschinenlesbar und durchsuchbar sein. Bei Abweichungen zwischen dem mittels Textzeichenerkennung erstellten Text und dem bildlich wiedergegebenen Urkundeninhalt sind allein die bildlich wiedergegebenen Informationen maßgeblich.
(2) Kann die Abschrift der Urkunde aufgrund der Dateigröße nicht über die amtlich bestimmte Schnittstelle übermittelt werden, so hat insoweit eine gesonderte Übermittlung in Papierform zu erfolgen.
(3) Ist die Übermittlung der in Absatz 1 genannten Daten als elektronische Dokumente aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, so sind sie in Papierform zu übermitteln. Auf Anforderung sind sie als elektronische Dokumente nachzureichen.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
„… über die amtlich bestimmte Schnittstelle (§ 87b Absatz 1 und 2 der Abgabenordnung) nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung zu übermitteln. Der Datensatz hat neben den Inhalten nach § 20 des Grunderwerbsteuergesetzes auch die für die Übermittl …“
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.