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GrESteAV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer

Diese Verordnung regelt die elektronische Übermittlung der Anzeige von Notaren an Finanzämter nach § 18 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Grunderwerbsteuergesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1190A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ac6f7508c24404cadb4fb25655d8a259a7f9eee57f1c1e31521af24980cf5920

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