Zum Gesetzesinhalt

GrAusbV

Abschnitt 2 Gesellenprüfung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-6-71 v. 15.5.1998 I 1020 (GravAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR129800016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f1baddb54e3903dbb169434e4fdfc660e76a3a345c31faa8cc4aae98d5f00a72

XML-Quelle beim Herausgeber