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GrÄndStVtr SN/TH

Art 1

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

(1) Die nachfolgend aufgeführten Gemeinden werden aus dem Land Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert:
1.
aus dem Landkreis Greiz die Gemeinden
Stadt Elsterberg,
Görschnitz,
2.
aus dem Landkreis Schleiz die Gemeinden
Langenbach,
Stadt Mühltroff,
Thierbach,
3.
aus dem Landkreis Zeulenroda die Gemeinden
Ebersgrün,
Stadt Pausa,
Ranspach,
Unterreichenau.
(2) Für den Gebietsstand der Gemeinden nach Absatz 1 sind die Grenzen nach dem Stand vom 3. Oktober 1990 maßgebend, soweit nicht nach diesem Zeitpunkt, aber vor Inkrafttreten dieses Vertrages Gebietsänderungen nach § 12 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I Nr. 28 S. 255) erfolgt sind.
(3) Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag ersichtlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 494fb6773f0339bf6997c40ab3d564e12b12ff7a4b56994e89c230d178436185

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