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GrÄndStVtr MV/ND

Art 5

Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen

Das Land Niedersachsen gewährleistet, daß der Schutzstatus der im Umgliederungsgebiet vorhandenen naturschutzrechtlich geschützten Teile von Natur und Landschaft nach Inkrafttreten des Staatsvertrages erhalten bleibt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR151400993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e3a895555a9339207d63001e90e6c5ca55c3d76dbf681dc65189911429373503

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