Zum Gesetzesinhalt

GrÄndStVtr BB/SN

Art 6

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze)

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Vertrages. Ausfertigungen der Anlagen werden beim Landesvermessungsamt Brandenburg und beim Landesvermessungsamt Sachsen aufbewahrt und können dort eingesehen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: In Kraft getreten gem. Bek. v. 23.9.2010 I 1359 mWv 20.1.1999

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR136000010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a365e1ed01e2f7485bf05750916c1f559f145873dfae4065b0a7b78ecb58f04b

XML-Quelle beim Herausgeber