(1) Multiple-Choice-Aufgaben können gestellt werden als:
1.
Einfach-Auswahlaufgaben oder
2.
Mehrfach-Auswahlaufgaben.
(2) Die Prüfungsaufgaben müssen auf die für das Modul erforderlichen Kenntnisse zugeschnitten sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Bei der Festlegung von Prüfungsfragen und ihren Antworten ist zu bestimmen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden.
(3) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.
(4) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur alle zutreffenden Antworten markiert worden sind. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist halbrichtig beantwortet, wenn
1.
entweder nur eine zutreffende Antwort nicht markiert oder nur eine unzutreffende Antwort markiert worden ist und
2.
die Aufgabe im Übrigen richtig beantwortet worden ist.
In allen anderen Fällen ist die Aufgabe falsch beantwortet.
(5) Bei einer Klausur, die ausschließlich aus Multiple-Choice-Aufgaben besteht, werden fünf Rangpunkte vergeben, wenn die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. Die oder der Studierende hat die Mindestpunktzahl erreicht, wenn
1.
sie oder er 60 Prozent der erreichbaren Punkte erreicht hat oder
2.
die von ihr oder ihm erreichte Punktzahl die durchschnittliche Leistung aller Klausurteilnehmerinnen und Klausurteilnehmer um nicht mehr als 22 Prozent unterschritten hat.
(6) Überschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
Überschreiten um … Prozent der Differenz zwischen erreichbarer Punktzahl und Mindestpunktzahl
Rangpunkte
1
2
1
87,50
15
2
75,00
14
3
66,67
13
4
58,33
12
5
50,00
11
6
41,67
10
7
33,33
9
8
25,00
8
9
16,67
7
10
8,33
6
11
0
5
Unterschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
Unterschreiten der Mindestpunktzahl um bis zu … Prozent
Rangpunkte
1
2
1
16,67
4
2
33,33
3
3
50,00
2
4
75,00
1
5
100,00
0
(7) Besteht eine Klausur sowohl aus Multiple-Choice-Aufgaben als auch aus anderen Aufgaben, werden die Leistungen der Multiple-Choice-Aufgaben entsprechend den Absätzen 2 bis 6 bewertet und die übrigen Leistungen nach § 26.
(8) Multiple-Choice-Aufgaben können elektronisch gestellt, beantwortet und ausgewertet werden. Die Integrität der Daten und die automatisierte Protokollierung der Prüfung sind zu gewährleisten.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-4 v. 20.11.2014 I 1752 (GntDSVVDV)
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.