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§ 9Zulassung zum Auswahlverfahren

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

(1) Zum Auswahlverfahren wird von der Dienstbehörde zugelassen, wer nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen erfüllt.
(2) Innerhalb eines Bewerbungszeitraums ist nur eine einmalige Teilnahme am jeweiligen Auswahlverfahren zulässig. Eine weitere Teilnahme wird als Täuschung nach § 18 gewertet und führt automatisch zu einem Ausschluss aus sämtlichen Auswahlverfahren dieses Bewerbungszeitraums.
(3) Übersteigt die Zahl der nach Absatz 1 geeigneten Bewerberinnen und Bewerber das Dreifache der Zahl der Studienplätze, die der Dienstbehörde zur Verfügung stehen, so kann die Zahl der am Auswahlverfahren Teilnehmenden beschränkt werden. Jedoch sind mindestens dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber zuzulassen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen. Ist die Zahl der Teilnehmenden beschränkt, wird zum Auswahlverfahren zugelassen, wer nach den Bewerbungsunterlagen am besten geeignet erscheint. Insbesondere wird dabei nach den Zeugnisnoten entschieden.
(4) Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und diesen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen sind unabhängig von einer Beschränkung der Zahl der Teilnehmenden zum Auswahlverfahren zugelassen.
(5) Wer nicht zum Auswahlverfahren zugelassen wird, erhält eine schriftliche oder elektronische Mitteilung über die Ablehnung. Die Bewerbungsunterlagen sind auf Wunsch zurückzusenden, ansonsten spätestens ein Jahr nach der Ablehnung zu vernichten. Elektronisch übermittelte Bewerbungsunterlagen sind innerhalb der Frist zu löschen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10E0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 68f575c842558b8fa09c39f076b6671a188cc62dad2dfebbfda16b4a958008fc

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