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§ 3Meisterprüfungsarbeit
- 1.
- Herstellen einer dreistufigen Diffusionspumpe nach Zeichnung,
- 2.
- Anfertigen einer Glockenbodenkolonne mit 5 Böden und unverspiegeltem Vakuummantel,
- 3.
- Anfertigen eines Kolonnenkopfes als Dampfteiler oder Flüssigkeitsteiler mit Vakuummantel,
- 4.
- Herstellen eines vollständigen Extraktionsapparates nach Soxhlet, 1.000 ml Inhalt,
- 5.
- Anfertigen eines Dreikugelkühlers nach Soxhlet, Durchmesser der einzelnen Kugeln 60, 90 und 120 mm, mit Schliffhülse und Schliffkern NS 29/32,
- 6.
- Anfertigen eines mehrwandigen Reaktionsgefäßes, höchstens 2.000 ml Inhalt,
- 7.
- Anfertigen einer Siedepunktbestimmungsapparatur,
- 8.
- Anfertigen eines Dünnschichtverdampfers,
- 9.
- Anfertigen einer Apparatur zur Flüssig-Flüssigextraktion für spezifisch leichtere oder spezifisch schwerere Lösungsmittel,
- 10.
- Anfertigen eines Wärmetauschers.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 8 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001040990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a728452976dcc627ab2263356bc327eb6c080557b508692ebfd41ec82223970