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GIV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR473900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d3f2bf498291949adefd7b512e557495e70f37827d7530f978f5591c1a91d2a

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