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GGVSee

Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

§  1Geltungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Zulassung zur Beförderung
§  4Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
§  5Verladung gefährlicher Güter
§  6Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
§  7Ausnahmen
§  8Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§  9Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 10Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
§ 11Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
§ 12Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 13Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 14Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
§ 15Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
§ 16Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 16aZuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 17Pflichten des Versenders
§ 18Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
§ 19Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
§ 20Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen
§ 21Pflichten des Beförderers
§ 22Pflichten des Reeders
§ 23Pflichten des Schiffsführers
§ 24Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
§ 25Pflichten des Empfängers
§ 26Pflichten mehrerer Beteiligter
§ 27Ordnungswidrigkeiten
§ 28Übergangsbestimmungen
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.10.2019 I 1475

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 12.12.2019 I 2510

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018210016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1761ec80a7621a5f025ea132d4d93640da2f4bdf3b7312fddb8ead9825dc21a

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