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GGArt115dGO

Eingangsformel

Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes

Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR111000969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6807a01ff6bfaccfbf00953e36d72c0e41b804f5261f4f3d7f6667d4d7c165c

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