GG
Art 26
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (8)
- Eingangsformel BMWKBGebKAIV
„… m Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), – des § 28 des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) …“
- Anlage BMWKBGebKAIV(zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
„(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 248, S. 4 - 10) Abschnitt 1 – Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen – KrWaffKontrG) Nummer Gebührentatbestand Gebühren in Euro 1 Genehmigungen …“
- § 1 BMWKBGebKAIVErhebung von Gebühren
„… Leistungen), die aufgrund der folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden: 1. Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen), 2. Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung, 3. Außenwirts …“
- § 3 BVerfSchGAufgaben der Verfassungsschutzbehörden
„… g (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfu …“
- § 11 GenTGGenehmigungsvoraussetzungen
„… 132) und die Bestimmungen zum Verbot von biologischen und chemischen Waffen im Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), …“
- § 27 KrWaffKontrGZwischenstaatliche Verträge
„… r Bundesrepublik auf Grund zwischenstaatlicher Verträge bleiben unberührt. Insoweit gelten die nach Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes und die nach diesem Gesetz erforderlichen Genehmigungen als erteilt.“
- § 2 MADGAufgaben
„… ändigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind (Bestrebungen) und 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht, …“
- § 46 SGEntlassung
„… (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, und 2. sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Vertrauen der Allg …“