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GG

Art 20

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000010949

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
  • § 3 BVerfSchGAufgaben der Verfassungsschutzbehörden

    „… ucht werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes).“

  • Anlage 2 EinbTestVRahmencurriculum für den Einbürgerungskurs

    „… im historischen Kontext). ▪ Merkmale der Demokratie in Deutschland: repräsentativ/parlamentarisch ▪ Artikel 20 GG, Volkssouveränität, Repräsentativsystem, Mehrheitsprinzip, streitbare und wehrhafte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit ▪ U …“

  • (XXXX) Münz10DMBek 1999-05

    „… dgesetzes um das Datum seiner Verabschiedung am 23. Mai 1949: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Artikel 20 Abs. 2 GG), die Würde des Menschen in unantastbar (Artikel 1 Abs. 1 GG), die Freiheit der Person ist unverletzlich (Artikel 2 Abs …“