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GewHG

§ 3(zukünftig in Kraft)

Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ § 3: Tritt gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 G v. 27.2.2025 I Nr. 57 am 1.1.2032 in Kraft +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0390B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5801008d99276264bc26bcd7a30c0ca380888cc241f6e34448cfcbd4ce4fd559

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