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GewHG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.2.2025 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 24.2.2025 I Nr. 57 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 6 Abs. 1 dieses G am 28.2.2025 in Kraft getreten. Die §§ 3 und 4 Absatz 1, 5 und 6 treten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 am 1.1.2032 in Kraft. § 5 tritt gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 am 1.1.2027 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0390B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5801008d99276264bc26bcd7a30c0ca380888cc241f6e34448cfcbd4ce4fd559

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