(1) Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.
(2) Der projektbezogene Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Projektarbeit, einer Präsentation und einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
(3) Zur Präsentation und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
(4) Die schriftliche Projektarbeit ist so zu gestalten, dass
1.
eine zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Aufgabenstellung bearbeitet wird, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann, und
2.
die Aufgabenstellung nach Nummer 1 als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufbereitet ist.
Dabei sind mindestens zwei der Handlungsbereiche nach § 4 zu berücksichtigen.
(5) Die schriftliche Projektarbeit ist als Hausarbeit anzufertigen. Die Hausarbeit ist innerhalb von 30 Kalendertagen anzufertigen.
(6) Die zu prüfende Person schlägt dem Prüfungsausschuss ein Thema vor. Das Thema der schriftlichen Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll den Vorschlag der zu prüfenden Person berücksichtigen. Wird kein Themenvorschlag eingereicht, legt der Prüfungsausschuss das Thema der schriftlichen Projektarbeit fest.
(7) Die zu prüfende Person soll in der Präsentation die schriftliche Projektarbeit gegenüber dem Prüfungsausschuss darstellen und die Ergebnisse erläutern. Hierbei sind insbesondere die Analyse und die Einordnung des betrieblichen Handlungsauftrages sowie die Entwicklung und Strukturierung des Lösungsweges zu berücksichtigen.
(8) Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
(9) An die Präsentation schließt sich das projektarbeitsbezogene Fachgespräch unmittelbar an. Im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch soll die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage ist, vertiefende und erweiternde Fragestellungen der betrieblichen Praxis im Kontext der Projektarbeit zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln und zu bewerten.
(10) Die Dauer des projektarbeitsbezogenen Fachgespräches soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Ersetz V 806-22-6-62 v. 3.12.2019 I 2552 (GepBetrWFV)
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