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GemFinRefG

§ 5Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ § 5: Zur Anwengung vgl. § 7 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 10.3.2009 I 502;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.4.2024 I Nr. 140

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015870969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59f97b874a89b1967af3308fd4208529d7699eeb4912a003a0550b864b3708e1

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