Zum Gesetzesinhalt

GemFinRefG

§ 2Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer nach § 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt wird.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ § 2: Zur Anwendung vgl. § 7 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 10.3.2009 I 502;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.4.2024 I Nr. 140

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015870969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59f97b874a89b1967af3308fd4208529d7699eeb4912a003a0550b864b3708e1

XML-Quelle beim Herausgeber