GDBNDVerfSchVDV
§ 32Aufgaben und Beschlussfassung des Prüfungsausschusses
- 1.
- Beschluss von Richtlinien zu den Prüfungsformen,
- 2.
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht wurden,
- 3.
- Genehmigung einer Verhinderung bei einer Prüfung oder einer Teilprüfung wegen eines anderen Grunds als einer Erkrankung sowie Genehmigung eines Rücktritts von einer Prüfung oder Teilprüfung wegen eines anderen Grunds als einer Erkrankung,
- 4.
- Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungen oder Teilprüfungen mit mindestens zweitägiger Bearbeitungszeit im Fall von Verhinderung aus einem anderen Grund als einer Erkrankung,
- 5.
- Genehmigung einer Verhinderung im Fall von verspätetem Erscheinen zu einer Prüfung oder einer Teilprüfung aus einem anderen Grund als einer Erkrankung,
- 6.
- Feststellung eines Mangels im Prüfungsverfahren und Anordnung der Wiederholung einer Prüfung oder Teilprüfung,
- 7.
- Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes und Festlegung der Folgen eines Verstoßes,
- 8.
- Genehmigung der Abfassung der Thesis in einer Fremdsprache,
- 9.
- Zulassen einer anderen als der im Modulhandbuch geregelten Prüfungsform bei Wiederholungsprüfungen,
- 10.
- Mitwirkung bei Entscheidungen des Prüfungsamts über Widersprüche.
Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-14 v. 21.9.2018 I 168 (GDBNDVerfSchVDV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1110B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d048a63e2c4a67b9f118ffbd2f56204398fdebc72687c1dc102379cde8944ef