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GBPolVDVDV

§ 27Bestandteile

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Sie besteht aus
1.
zwei schriftlichen Prüfungen,
2.
zwei praktischen Prüfungen,
3.
der Diplomarbeit und
4.
der mündlichen Abschlussprüfung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 15.12.2022 I 2862

Sonst: Ersetzt V 2030-6-29 v. 9.4.2013 I 963 (GBPolVDVDV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR326110017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93f930e7914ce35bcd88aabef0299e8840451029d0ce3c5f5600fef606b2c05b

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