GastroAusbV
§ 27Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“
- 1.
- Gespräche mit Mitarbeitenden oder Auszubildenden oder mit einem Team zu planen und situationsgerecht und zielorientiert durchzuführen,
- 2.
- sich auf unterschiedliche Hintergründe der Gesprächsteilnehmenden einzustellen,
- 3.
- Arbeitsaufträge ergebnisorientiert zu übermitteln und dabei die fachlichen Hintergründe, die Rahmenbedingungen und die internen Abläufe zu berücksichtigen,
- 4.
- zu Arbeitsergebnissen konstruktiv Rückmeldung zu geben,
- 5.
- Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln,
- 6.
- Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen zu erkennen sowie Lösungsstrategien aufzuzeigen sowie
- 7.
- das Gesprächsergebnis zusammenzufassen und geeignete Maßnahmen der Personalentwicklung vorzuschlagen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR034900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e17b6ae568c89bcc35b57fd15d8a4d0bab86ec887202462e5c0733cfd5c2506