GartenKundenBerPrV
§ 2Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist oder
- 2.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Landwirt/Landwirtin, Winzer/Winzerin, Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin - Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft oder Forstwirt/Forstwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist oder
- 3.
- eine mindestens sechsjährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist oder
- 4.
- eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in Betrieben der Landwirtschaft, des Weinbaus oder der Hauswirtschaft - Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft oder der Forstwirtschaft und danach eine mindestens zweijährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 23.7.2001 I 1663
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR159300994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c3f67d0ea890cbbde05ed9c61db9e623c526a4adf2e5a2c95264c535e199f5c0