GAPInVeKoSV
§ 38Mindestkontrollsatz
Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
- 1.
- drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Umverteilungseinkommensstützung beantragt haben,
- 2.
- drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Junglandwirte-Einkommensstützung beantragt haben,
- 3.
- 15 Prozent der für den Hanfanbau angemeldeten Flächen,
- 4.
- drei Prozent der für den Hopfenanbau angemeldeten Flächen,
- 5.
- je drei Prozent aller Betriebsinhaber, die Zahlungen für eine oder mehrere Öko-Regelungen beantragt haben, für jede Öko-Regelung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 12.8.2026 I Nr. 237
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR635300022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c4e58c034f90781a47774e474cc51647e78fdff80ea9dd432890865b97518dd